Aus aktuellem Anlass bleibt auch der klub.k geschlossen, denn auch wir fallen unter das Verbot von “Tanzlustbarkeiten”: Gewerbebetriebe im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (GewO, BGBl. I S. 202, zuletzt geändert durch Artikel […]